Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihr Fahrzeug mit einer Feinstaubplakette auszustatten. Wenn Sie allerdings eine Umweltzone befahren möchten, muss in der vorderen Windschutzscheibe Ihres Fahrzeugs eine Feinstaubplakette mit dem Fahrzeugkennzeichen befestigt sein. Ansonsten droht Ihnen ein Bußgeld von – in der Regel – 40 Euro.
Zum Stand 1. Januar 2009 sind in folgenden Städten Umweltzonen geplant oder bereits eingerichtet: Berlin, Hannover, Dortmund, Köln, Mannheim, Heidelberg, Karlsruhe, Mühlacker, Pforzheim, Leonberg, Tübingen, Reutlingen, Freiburg im Breisgau, Ilsfeld, Pleidelsheim, Ludwigsburg, Stuttgart, Schwäbisch-Gmünd, Augsburg, Neu-Ulm und München.
Es handelt sich also um sehr bevölkerungsreiche Städte oder Ortschaften in Baden-Württemberg. Es ist allerdings damit zu rechnen, dass sich die Liste der geplanten Umweltzonen stetig ausdehnt.
Welche Plakette für Ihr Fahrzeug gilt, hängt von der Schadstoffgruppe ab, in die Ihr Fahrzeug eingeordnet wird. Hierfür ist wiederum die Schlüsselnummer Ihres Fahrzeugs entscheidend, genauer gesagt die letzten beiden Ziffern der Schlüsselnummer.
Die Schlüsselnummer finden Sie in den ab 1.10.2005 ausgefertigten Fahrzeugscheinen (Zulassungsbescheinigung Teil I) im Feld 14.1. Wurde Ihr Fahrzeug vor dem 1.10.2005 zugelassen, befindet sich die Schlüsselnummer am oberen Rand des Fahrzeugscheins im Feld „zu 1“.
Keine Plakette erhalten Fahrzeuge mit der Schadstoffgruppe 1. Hiervon sind Benziner mit den Schlüsselnummern 03-13, 15, 17, 88 und 98 betroffen. Bei den Dieselfahrzeugen gilt dies für die Nummern 0-24, 34, 40, 77, 88 und 98.
Eine rote Plakette erhalten Fahrzeuge mit der Schadstoffgruppe 2. Hier gelten vom 1.1.2010 an verschärfte Vorschriften. Diese Fahrzeuge dürfen ab diesem Datum nicht in die Umweltzonen einfahren. Ausgenommen sind nur Fahrzeuge mit Sondergenehmigung. Davon betroffen sind hier ausschließlich PKW-Diesel mit den beiden letzten Ziffern der Schlüsselnummern 25-29, 35, 41 und 71.
Gelbe und grüne Umweltplaketten gelten für Fahrzeuge der Schadstoffgruppen 3+4. Diese Fahrzeuge dürfen bis auf weiteres uneingeschränkt die Umweltzonen befahren.
Mit Hilfe dieses Plakettenrechners können Sie prüfen, welche Plakette Ihr Fahrzeug erhält.
Lassen Sie Nachrüstungen an Ihrem Fahrzeug, die zum Bezug einer besseren Plakette berechtigen, bitte unbedingt von der Zulassungsstelle im Fahrzeugschein nachtragen. Nur dann kann Ihnen auch eine entsprechende Plakette ausgestellt werden.
In die Umweltplakette wird fest das Kennzeichen Ihres Fahrzeugs eingetragen. Sobald sich also Ihr Kennzeichen ändert, benötigen Sie auch eine neue Feinstaubplakette. Ein neues Kennzeichen ist fällig, wenn sich beim Umzug Ihr Hauptwohnsitz in einen anderen Zulassungsbezirk verschiebt, da Sie Ihr Fahrzeug seit März 2007 immer am Hauptwohnsitz anmelden müssen.
Kann ich auch für ein ausländisches Fahrzeug eine Umweltplakette bekommen?
Grundsätzlich ja. Ist aus den Fahrzeugpapieren erkennbar, nach welcher europäischen Abgasnorm das Fahrzeug im europäischen Ausland zugelassen wurde, kann die Einstufung gemäß Anhang 2 der Kennzeichnungsverordnung erfolgen. Andernfalls erfolgt die Zuordnung anhand des Jahres der Erstzulassung des Fahrzeuges.