Diesel-Fahrverbot in Deutschland: Diese Städte sind betroffen

Autoabgase fürhren zum Diesel-Fahrverbot
Autoabgase sind ein Problem in den Innenstädten

Bereits 2018 haben verschiedene deutsche Städte die ersten Diesel-Fahrverbote eingeführt. Meist werden spezielle Abschnitte, Umweltzonen oder alternativ einzelne, besonders belastete Straßen für Diesel-Fahrzeuge gesperrt. Wo welches Diesel-Fahrverbot gilt und auf welche Bereiche der Stadt es sich erstreckt, sollten Betroffene stets aufs Neue prüfen. In zahlreichen Städten laufen noch Gerichtsverfahren, sodass es hier immer wieder zu Veränderungen kommen kann. Häufig wurden außerdem alternative Maßnahmen getroffen (z. B. Luftreinhaltepläne), von deren Erfolg die Einführung eines Diesel-Verbots abhängt.

In welchen Städten gilt bereits ein Diesel-Fahrverbot?

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Es gibt eine Reihe deutscher Städte, in denen das Diesel-Fahrverbot bereits in Kraft ist:

Berlin

Berlin hat das Fahrverbot für Diesel zum 22. November 2019 eingeführt. Es betrifft Diesel-Pkw und -Lkw mit den Abgasnormen Euro 1 bis 5 und erstreckt sich auf aktuell elf Abschnitte auf acht Straßen – weitere Straßenabschnitte sind derzeit in Prüfung und könnten noch dazukommen. Ausnahmegenehmigungen sind möglich für Anwohner, Handwerker, Patienten der in den gesperrten Abschnitten ansässigen Ärzte sowie dort arbeitende Bürger.

Hamburg

In Hamburg dürfen Diesel-Fahrzeuge mit den Abgasnormen Euro 1 bis 5 seit 1. Juni 2018 Teile der stark frequentierten Max-Brauer-Allee und der Stresemannstraße nicht mehr befahren. Eine Ausnahmeregelung können neben Gewerbetreibenden auch Anwohner und Rettungsdienste beantragen.

Darmstadt

In Darmstadt wurde das Diesel-Verbot zum 1. Juni 2019 eingeführt. Es erstreckt sich lediglich auf die Hügelstraße am Citytunnel und die Heinrichstraße. Gesperrt sind hier alle Euro-5-Diesel und schlechter sowie Benzinfahrzeuge der Klassen 1 und 2. Die Stadt genehmigt Ausnahmen für Fahrzeuge, die zur Einhaltung der Grenzwerte nachgerüstet wurden, für Rettungswagen, Mühlabfuhr und Straßenreinigung sowie für örtliche Handwerksbetriebe.

Stuttgart

Die Stadt Stuttgart hat das Diesel-Fahrverbot zum 1. Januar 2019 für Auswärtige und zum 1. April 2019 für Stuttgarter eingeführt. Somit dürfen Fahrzeuge mit der Diesel-Abgasnorm Euro 4 und schlechter nicht mehr in die in der Innenstadt ausgewiesene Umweltzone einfahren. Eine Erweiterung erfuhr das Diesel-Fahrverbot zum 1. Juli 2020, als der Stuttgarter Talkessel und die Stadtbezirke Bad Cannstatt, Feuerbach und Zuffenhausen (kleine Umweltzone) auch für Euro-5-Diesel gesperrt wurden. Ausnahmen werden beispielsweise für den geschäftsmäßigen Lieferverkehr, Polizei und Feuerwehr und Menschen mit Behinderung genehmigt.

Kommen künftig weitere Diesel-Fahrverbote dazu?

Inwieweit das Diesel-Fahrverbot in Deutschland ausgeweitet wird, hängt stark vom Ausgang zahlreicher Gerichtsverfahren ab, andererseits aber auch von der Entwicklung der Messwerte. So war beispielsweise ein Dieselfahrverbot für die Stadt Mainz bereits zum 1. September 2019 geplant, wurde aber aufgrund der positiven Entwicklung der Werte kurzfristig gestoppt. Die Stadt versucht nun, die Luftwerte durch andere Maßnahmen auf geringerem Niveau zu halten, um die Einführung von Diesel-Fahrverboten zu vermeiden. Andere Städte haben mit der Deutschen Umwelthilfe (DUH) Vergleiche geschlossen, die durch umfangreiche Alternativ-Maßnahmen ein Diesel-Fahrverbot umgehen. Dazu gehören unter anderem Gelsenkirchen, Köln, Bonn und Essen – hier werden also vorerst keine Diesel-Fahrverbote eingeführt, sofern die beschlossenen Maßnahmen Erfolge verzeichnen. In Frankfurt am Main ist das ursprünglich geplante flächendeckende Diesel-Verbot vom Tisch. Sollten sich die Messwerte nicht in ausreichendem Maße bessern, könnten allerdings ab 2021 Fahrverbote für einzelne Streckenabschnitte ausgesprochen werden – betroffen wären dann voraussichtlich Euro-4-Diesel (und schlechter) sowie Benziner der Klassen Euro 1 und 2.

Welche Fahrzeuge sind von den Diesel-Fahrverboten betroffen?

Aktuell erstrecken sich die Verbote insbesondere auf folgende Fahrzeuge:

  • Diesel-Fahrzeuge der Abgasnormen Euro 1 bis 4 (in allen betroffenen Städten)
  • Diesel-Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 5 (nur in manchen Städten und oft auf bestimmte Streckenabschnitte beschränkt)
  • Benzin-Fahrzeuge der Klassen Euro 1 und 2 (ebenfalls nur in manchen Städten)

Welche Abgasnorm Ihr Fahrzeug aufweist, entnehmen Sie den Fahrzeugpapieren unter dem Punkt (14). Viele Verbraucher fürchten, dass es künftig auch ein Diesel-Fahrverbot für Euro-6-Diesel geben könnte. Aktuell existieren noch keine Planungen, die geltenden Fahrverbote diesbezüglich zu erweitern. Allerdings besteht mit dem Kauf eines Gebraucht- oder Neuwagens mit der Emissionsklasse Euro 6a bis 6c ein gewisses Risiko, zu einem späteren Zeitpunkt die Innenstädte nicht mehr befahren zu dürfen. Erst ab der Abgasnorm Euro 6d TEMP oder Euro 6d geht man davon aus, dass das Fahrzeug im Realbetrieb tatsächlich sauber läuft. Hier ist das Risiko einer Einschränkung derzeit am geringsten.

Die Folgen, wenn Sie ein Diesel-Fahrverbot ignorieren

Befahren Sie eine gesperrte Zone mit einem Fahrzeug, das die erforderliche Schadstoffklasse nicht erfüllt, müssen Sie mit Bußgeldern rechnen. Diese sind allerdings von Stadt zu Stadt unterschiedlich geregelt. Werden Sie beispielsweise in Stuttgart bei einer Zuwiderhandlung erwischt, müssen Sie mit einem Bußgeld von 80 Euro plus 28,50 Euro Verwaltungsgebühren rechnen. In Hamburg fällt hingegen nur ein Verwarnungsgeld von 25 Euro für Pkw bzw. 75 Euro für Lkw an. Eine automatisierte Kontrolle der Diesel-Fahrverbote ist derzeit nicht möglich – es gibt auch keine Plakette wie bei der Umweltzone, an der die Polizei einen Verstoß sofort erkennen könnte. Sichtbar wird die Zuwiderhandlung erst, wenn die Beamten die Fahrzeugpapiere kontrollieren. In vielen Städten finden derzeit solche Kontrollen stichprobenartig im Rahmen von Verkehrsüberprüfungen statt.