Die französische Umweltplakette

Seiteninhalte

Avignon, Lyon, Bordeaux oder Cannes: Insgesamt 23 Städte in Frankreich werden in den nächsten Monaten und Jahren Umweltzonen einrichten. Um die Zone befahren zu dürfen, müssen die Autos entsprechende Crit’Air Vignetten (certificat qualité de l’air) tragen. Sie sind das Pendant zu den Umweltplaketten in Deutschland. Vorreiter war Paris: Seit Anfang Juli 2016 ist fast die ganze Hauptstadt eine Umweltzone. Sie wird von der Périphérique-Autobahn umschlossen. Es gibt sechs Kategorien der französischen Vignette, die, wie die deutsche Plakette, verschiedene Abgas-Klassen darstellen.

Die Entwicklung der französischen Umweltplakette

Frankreichs Hauptstadt Paris hat seit Juli 2016 eine Umweltzone.
Paris hat als erste Stadt in Frankreich eine Umweltzone bekommen: Wer in die Hauptstadt fahren möchte, braucht jetzt eine Umweltvignette.

Nach Paris richtete auch die ehemalige Olympiastadt Grenoble am 1. Januar 2017 eine Umweltzone ein. Grundlage für die Einführung der Umweltzonen ist das französische Gesetz zur Energiewende. Umweltzonen sollen die Emissionen, die atmosphärischen Verschmutzungen und damit einhergehend die Immissionen reduzieren. Die französische Regierung erwartet einen deutlichen Rückgang von Stickoxiden, Feinstaub, Kohlenwasserstoff und Kohlenmonoxyd.

Die Umweltzonen in Frankreich gelten, anders als in Deutschland, nur in einem gewissen Zeitraum. Von Montag bis Freitag, jeweils von 8 bis 20 Uhr, ist die Fahrt in die Umweltzonen nur jenen Fahrzeugen erlaubt, die eine Vignette haben. Plakettenlose Fahrzeuge dürfen nur unter der Woche von 20 Uhr bis 8 Uhr sowie am Wochenende und an Feiertagen die Umweltzonen befahren.

Vekehrsschilder kennzeichnen Ein- und Ausfahrt der Umweltzone.
Ein- und Ausfahrtsschild der französischen Umweltzonen.
© Crit-Air.fr / Green Zones GmbH

Die Umweltzonen werden durch Verkehrsschilder gekennzeichnet: Einfahrt: „Zone circulation restreinte“; Ausfahrt: „Fin de zone circulation restreinte“. Ein Zusatzschild zeigt, welche Vignetten in der Umweltzone erlaubt sind.

Vignette bald auch für Touristen Pflicht

Nicht nur französische Staatsbürger müssen sich die Vignetten für die Zone kaufen, sondern auch ausländische Touristen. Während die Franzosen bereits seit Anfang Januar 2017 die Vignetten-Pflicht haben, gilt diese für Touristen oder europäische Unternehmen erst ab dem 1. April 2017. Davor reicht der Fahrzeugschein als Nachweis für die Abgas-Norm.

Fehlt die Vignette ab April, müssen Fahrzeughalter mit hohen Bußgeldern rechnen. Für PKW fallen 68 Euro, für Busse und Lastwagen 135 Euro an. Die Crit’Air Vignette ist nicht die erste ihrer Art. Bereits im Jahr 1998 wurde die „Pastille verte“ eingeführt, jedoch nach 4 Jahren wieder abgeschafft.

Zukünftig nicht mehr alle Plaketten in den Umweltzonen erlaubt

Während in Deutschland die gelbe und rote Plakette bereits abgeschafft wurden, dürfen in Frankreichs Umweltzonen noch alle Fahrzeuge fahren, die eine Plakette tragen. Doch nach und nach sollen auch dort nur noch neue und schadstoffarme Fahrzeuge in den Umweltzonen erlaubt sein.

Die französische Plakette kann auf der Seite von Crit’Air (auf Deutsch) bestellt werden. Hier erhalten Sie aktuelle Informationen über Einfahrtsbestimmungen und können die Grenzen der Umweltzonen mobil einsehen. Ebenfalls kann die Vignette seit Februar 2017 über die Internetpräsenz des französischen Umweltministeriums (auf Französisch und Englisch) erworben werden.

Die Crit’Air Vignette muss gut sichtbar auf die Windschutzscheibe angebracht werden. Menschen mit einem Behinderten-Parkausweis benötigen keine Vignette, da dieser in Europa einheitlich ist.

Welches Fahrzeug bekommt welche Umwelt-Vignette?

Es gibt insgesamt 6 verschiedenfarbige Plaketten für 6 unterschiedliche Kategorien. Den Fahrzeugen werden je nach Erstzulassung und Abgaswerten (EURO-Norm) die Vignetten zugewiesen. Die Zahlen und Farben weisen auf die entsprechende Kategorie hin.

  PKW, Wohnmobile und leichte Nutzfahrzeuge (unter 3,5t) LKW, Busse, Wohnmobile (über 3,5t) Motorräder
Kategorie 0

 

Crit’Air Vignette Klasse 0
© Crit-Air.fr / Green Zones GmbH
Emissionsfreie Fahrzeuge (Elektrofahrzeuge oder mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge)
Kategorie 1

 

Crit’Air Vignette Klasse 1
© Crit-Air.fr / Green Zones GmbH
Benziner mit EURO 5 und 6 (Erstzulassung ab 1.1.2011) mit EURO 6 (Erstzulassung ab 1.1.2014) mit EURO 4 (Erstzulassung ab 1.1.1997)

mit Erdgas betriebene Fahrzeuge und Hybridfahrzeuge

Kategorie 2

 

Crit’Air Vignette Klasse 2
© Crit-Air.fr / Green Zones GmbH
Benziner mit EURO 4 (Erstzulassung zwischen dem 1.1.2006 und 31.12.2010), Dieselfahrzeuge mit EURO 5 und 6 (Erstzulassung ab 1.1.2011) Benziner mit EURO 5 (Erstzulassung zwischen dem 1.10.2009 und 31.12.2013), Dieselfahrzeuge mit EURO 6 (Erstzulassung ab 1.1.2014) mit EURO 3 (Erstzulassung zwischen 1.1.2007 und 31.12.2016)

 

 

Kategorie 3

 

Crit’Air Vignette Klasse 3
© lez-france.fr / Green Zones GmbH
Benziner EURO 2 und 3 (Erstzulassung zwischen 1.1.1997 und 31.12.2005), Dieselfahrzeuge EURO 4 (Erstzulassung zwischen 1.1.2006 und 31.12.2010) Benziner EURO 3 und 4 (Erstzulassung zwischen 1.10.2001 und 30.09.2009), Dieselfahrzeuge mit EURO 5 (Erstzulassung zwischen 1.10.2009 und 31.12.2013) EURO 2 (Erstzulassung zwischen 1.7.2004 und 31.12.2006)

 

 

Kategorie 4

 

Crit’Air Vignette Klasse 4
© lez-france.fr / Green Zones GmbH
Dieselfahrzeuge EURO 3 (Erstzulassung zwischen 1.10.2001 und 31.12.2005) Dieselfahrzeuge mit EURO 4 (Erstzulassung zwischen 1.10.2006 und 30.09.2009) ohne EURO -Norm (Erstzulassung zwischen 1.6.2000 und 30.6.2004)

 

 

Kategorie 5

 

Crit’Air Vignette Klasse 5
© lez-france.fr / Green Zones GmbH
Dieselfahrzeuge mit EURO 2 (Erstzulassung zwischen 1.1.1997 und 31.12.2000) Dieselfahrzeuge mit EURO 3 (Erstzulassung zwischen 1.10.2001 und 30.9.2006)

 

 

Keine Plakette Fahrzeuge mit EURO 1 bzw. ohne EURO-Norm (Erstzulassung vor dem 1.10.1997) mit EURO 1,2 oder ohne EURO-Norm (Erstzulassung vor dem 1.10.2011) ohne EURO-Norm (Erstzulassung vor dem 1.6.2000)

 

 

Weitere Städte sollen folgen

Städte, die in Zukunft eine Umweltzone bekommen sollen:

Avignon, Arras, Annemasse, Cordeaux, Cannes, Clermont-Ferrand, Champlan, Côte Basque-Adour, Dunkerque, Dijon, Epernay, Bonneville/Faucigny/Glières, Lyon, Lille, Le Havre, Montpellier, Reims, Rouen, Saint-Etienne, Strasbourg, Saint Maur-des-Fossés, Toulouse, Vallée de la Marne.

Die französische Umweltministerin Ségolène Royal sieht nicht nur die Umwelt-Vignette als Mittel gegen die Luftverschmutzung. Zukünftig sollten nur noch Busse mit Elektro- oder Biogasantrieb sowie abgasarme staatliche Dienstwagen innerhalb der Umweltzone fahren. Präfekten und Verwaltungschefs sollten zudem Vorbild sein und mit Elektrofahrzeugen unterwegs sein. Eine weitere mögliche Maßnahme sei laut der Ministerin, die Mehrwertsteuer von Diesel auf den Wert von Benzin zu erhöhen.

Sie möchten informiert werden, sobald es Neuigkeiten zur französischen Umweltplakette gibt? Mit unserem Newsletter halten wir Sie auf dem Laufenden!

[mc4wp_form id=”4687″]

Quellen

france.fr (Abruf: 6. Januar 2017)
Motorzeitung (Abruf: 6. Januar 2017)
Auto Presse (Abruf: 6. Januar 2017)
Crit’Air (Abruf: 6. Januar 2017)

 

Bewerte diesen Artikel:

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (1 votes, average: 5,00 out of 5)