Kennzeichen KH – KreuznacH – Stadt und Landkreis Bad Kreuznach

Das Kfz-Kennzeichen KH leitet sich vom Namen Bad Kreuznach ab. Es ist sowohl der Stadt Bad Kreuznach als auch dem Landkreis Bad Kreuznach zugeordnet. In beiden Zulassungsbezirken ist es das einzige Kennzeichen. Für die Stadt Bad Kreuznach ist ausschließlich die Zulassungsstelle in Bad Kreuznach zuständig. Für den Landkreis Bad Kreuznach können Kfz-Angelegenheiten sowohl in Bad Kreuznach selbst als auch in der Außenstelle Kirn erledigt werden.

Stadt Bad Kreuznach
Kfz-Kennzeichen KH
Kfz-Zulassungsstelle Bad Kreuznach
Landkreis Bad Kreuznach
Kfz-Kennzeichen KH
Kfz-Zulassungsstelle Bad Kreuznach

Kennzeichen KH für Bad Kreuznach prüfen und offiziell reservieren

Erlaubte Kennzeichen in der Stadt und im Landkreis Bad Kreuznach

Kfz-Kennzeichen für die Stadt Bad Kreuznach und den Landkreis Bad Kreuznach unterscheiden sich hinsichtlich Ihrer zulässigen Formate:

Stadt Bad Kreuznach

1 Buchstabe + 3 oder 4 Zahlen (z.B. KH-A 1234)

Landkreis Bad Kreuznach

2 Buchstaben + 1, 2 und 3 Zahlen (z.B. KH-AB 123)

Reservierungsdauer für Bad Kreuznacher KH Wunschkennzeichen

Stadt und Landkreis Bad Kreuznach gewähren eine unterschiedliche Reservierungsdauer für KH Wunschkennzeichen: So gilt eine Reservierung in der Stadt Bad Kreuznach für 30 Tage. Im Landkreis Bad Kreuznach ist eine Wunschkennzeichenreservierung lediglich 14 Tage gültig.