Die Umweltplakette – Einteilung in vier Schadstoffgruppen
Seiteninhalte
- Anhand der vier Schadstoffgruppen wird entschieden, welche Feinstaubplakette ein Fahrzeug erhält:
- 4 – grün
- 3 – gelb
- 2 – rot
- 1 – keine Plakette
- Welche Schadstoffplakette Sie erhalten, kann über den Plakettenrechner bzw. die Plakettenprüfung ermittelt werden
- Fahrzeuge, die eine grüne Umweltplakette führen, dürfen alle Umweltzonen befahren
- Fahrzeuge, die eine gelbe Plakette führen, dürfen nur noch in eine Umweltzone in Deutschland fahren (Neu-Ulm). Fahrzeuge mit roter Plakette dürfen in keine Umweltzone mehr fahren.
- Fahrzeuge, die keine Umweltplakette erhalten, ist das Befahren der Umweltzonen untersagt
Die vier Schadstoffgruppen
Schadstoffgruppe 4 – Grüne Umweltplakette

Eine grüne Feinstaubplakette erhalten Fahrzeuge der Schadstoffklasse 4. Mit dieser Umweltplakette dürfen alle Umweltzonen ohne Einschränkung befahren werden.
Folgende Schlüsselnummern ergeben eine grüne Feinstaubplakette:
Benziner: 01, 02, 14, 16, 18-75, 77
Diesel: 32, 33, 38, 39, 43, 53, 55-59, 60-70, 73-75
Schadstoffgruppe 3 – Gelbe Umweltplakette
Für Dieselfahrzeuge, die der Schadstoffgruppe 3 angehören, wird die gelbe Plakette ausgegeben. In fast allen Städten ist das Befahren der Umweltzonen mit einer gelben Plakette verboten. Neu-Ulm ist die einzige Stadt in Deutschland, in der die gelbe Feinstaubplakette noch erlaubt ist.
Folgende Schlüsselnummern ergeben eine gelbe Schadstoffplakette:
Diesel: 30-31, 36, 37, 42, 44-52, 72
Schadstoffgruppe 2 – Rote Umweltplakette
Zu der Schadstoffgruppe 2 zählen nur Dieselfahrzeuge. Fahrzeuge mit den aufgeführten Schlüsselnummern erhalten die rote Plakette. Das Befahren mit der roten Umweltplakette ist in allen Umweltzonen untersagt.
Folgende Schlüsselnummern ergeben eine rote Umweltplakette:
Diesel: 25-29, 35, 41, 71
Schadstoffgruppe 1 – Keine Plakette
Keine Plakette erhalten Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 mit folgender Schlüsselnummer:
Benziner: 00, 03-13, 15, 17, 88, 98
Diesel: 0-24, 34, 40, 77, 88, 98
Diesen Fahrzeugen ist das Befahren aller Umweltzonen untersagt.
Schadstoffgruppen und Umweltplakette bei ausländischen Fahrzeugen
Auch für im Ausland zugelassene Fahrzeuge wird eine Umweltplakette benötigt, sofern diese deutsche Umweltzonen befahren. Der Nachweis der Schadstoffgruppe für ausländische Fahrzeuge und damit die Zuordnung zu einer Plakette ist in der Kennzeichnungsverordnung geregelt. Andernfalls erfolgt die Zuordnung anhand des Jahres der Erstzulassung des Fahrzeuges.
Schadstoffgruppe bei Oldtimern und Motorrädern
Bestimmte Fahrzeuge sind unabhängig von ihrer Schadstoffgruppe von der Umweltplakettenpflicht befreit. Dazu gehören gut gepflegte Oldtimer mit einem H-Kennzeichen oder einem roten 07-Kennzeichen und Motorräder. Welche anderen Kfz auch ohne Schadstoffplakette in die Umweltzone fahren dürfen erfahren Sie in unserem Artikel zu den Außnahmeregelungen.