Tipps für den Gebrauchtwagenkauf

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Wenn es wieder einmal an der Zeit ist sich einen neuen Gebrauchtwagen zu kaufen, sollte man als Käufer einige wichtige Punkte beachten. Bevor man sich ein konkretes Fahrzeug sollte anschaut, muss man sich zunächst einmal der Richtung klar werden. Soll es eher ein Kleinwagen oder doch ein Kombi werden? Sollen mit dem neuen Wagen kurze oder längere Strecken gefahren werden? Dieser Faktor entscheidet, ob man sich eher nach einen Dieselfahrzeug oder einen Benziner umschaut. Desweiteren darf auch die benötigte Umweltplakette nicht vergessen werden. Zu guter Letzt wäre da noch das Budget, was dem Käufer zur Verfügung steht. Mit Hilfe diverser Autoportale, wie Autoscout24 oder mobile.de, kann man sich einen Überblick zu den gängigen Preisen machen und evtl. schon konkrete Angebote raussuchen.

Ratschläge für den Besichtigungstermin

Wenn Sie nun einen passenden Gebrauchtwagen gefunden haben, sollte man sich einen Termin bei Tageslicht mit ausreichend Zeit für die Besichtigung des Fahrzeugs einrichten.

Es gibt nämlich einiges zu beachten:

  • Checkheft und restliche Papiere überprüfen
  • Durchsicht des Motorraums
  • Lacktest
  • Rostcheck
  • Probefahrt

Nach dem der obligatorische Rundgang um das KFZ abgeschlossen ist, wird es Zeit etwas mehr ins Detail zu gehen. Zuerst sollte man sich die Papiere (Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief), das hoffentlich gepflegte Checkheft und sofern vorhanden Rechnungen von Werkstattaufenthalten. Durch eine lückenlose Dokumentation solcher Aufenthalte kann man evtl. Tachomanipulationen sehr gut ausschließen. Wenn man danach einen Blick unter die Motorhaube wagt, sollte man zum Einen auf Ölflecken und Wasseraustritt achten um undichte Stellen zu finden. Zum Anderen kann ein klinisch reiner Motorraum auch ein Hinweis für einen Vertuschungsversuch von undichten Teilen sein. Sofern man nicht schon beim Rundgang der Lack unter die Lupe genommen wurde, sollte man sich den Gebrauchtwagen dahingehend noch einmal anschauen. Wichtig ist, dass unter Tageslicht stand findet. Wenn man noch einige Kratzer oder gar Dellen findet, hat man nämlich sehr gute Argumente um den Preis zu drücken. Nach dem Lacktest sollte der PKW auch noch auf Rost untersucht werden. Dabei sollte man keine Ecke auslassen, sonst kommt bei der nächsten Hauptuntersuchung eine böse Überraschung. Zum Schluss kommt die Probefahrt. Diese sollten Sie nutzen um das Fahrzeug in der Gesamtheit auf Herz und Nieren zu prüfen. Das geht los mit der ordnungsgemäßen Funktion der Klimaanlage, der elektrischen Außenspiegel und anderen elektrischen Komponenten im Innen- und Außenbereich. Leuchten z.B. irgendwelche Warnleuchten in der Cockpitanzeige. Bei der Fahrt sollten Sie nicht nur eben um den Block fahren, sondern auch höhrere Geschwindigkeit von über 100km/h anpeilen. Hier zeigen sich oft Mängel im Fahrverhalten, die im normalen Stadtverkehr nicht auffallen.

Wenn Sie diese Punkte beachten, können Sie beruhigt zum Besichtigungstermin fahren und sind für die Preisverhandlungen gewappnet. Denken Sie aber immer dran, lassen Sie sich nicht zu einem voreiligen Kauf drängen.

Vorsicht geboten – Auch für den Verkäufer

Nach einem Gerichtsurteil ist der Verkäufer verpflichtet die beschriebenen Eigenschaften des Gebrauchtwagens korrekt anzugeben – Das gilt auch die sichtbar am Auto angebrachte Umweltplakette.

Ein Kfz-Käufer hatte im Oktober 2010 von einem Privatmann einen mit grüner Umweltplakette bestückten Gebrauchtwagen gekauft. Für das Fahren mit grüner Plakette hatte das Auto jedoch keine Berechtigung. Eine Umrüstung des Gebrauchtwagens war nachträglich nicht möglich. Der Geschädigte sei im Verkaufsgespräch nicht darüber informiert worden und wollte vom Vertrag mit den Verkäufer zurücktreten. Das Urteil besagt, dass eine falsche Umweltplakette einen Sachmangel darstellt, der zum Rücktritt berechtigt. Schließlich könne man beim Kauf eines Gebrauchtwagens mit grüner Umweltplakette davon ausgehen, dass die für die Erteilung der Plakette erforderlichen Werte für den Gebrauchtwagen der Richtigkeit entsprechen. Trotz der Verweigerung des Verkäufers mit Verweis auf den vertraglichen Gewährleistungsausschluss, musste der Verkäufer sein Fahrzeug zurücknehmen.

Wird im Zuge der Verkaufsverhandlungen deutlich, dass bestimmte Eigenschaften des Objekts wesentlich für den Kauf sind, und preist der Verkäufer sie auch an, müssen sie auch vorhanden sein – Gewährleistungsausschluss hin oder her” (Focus, 2014)

Vorsicht geboten – Auch für Käufer

Ein Fall aus Herdecke beschreibt ein ähnliches Vorgehen. Beim Erwerb des Gebrauchtwagens war die grüne Plakette das entscheidende Argument für der Kauf durch den Käufer. Bei der Ummeldung wurde diesem mitgeteilt, dass das Fahrzeug lediglich eine gelbe Plakette erhält und dieser für die Umrüstung 1200 Euro zu zahlen habe. Der Käufer erstattete Anzeige und gewann den Prozess, so dass der Verkäufer die entstandenen Kosten übernehmen musste (derWesten.de, 2014).

Tipp:

Auch als Käufer sollte dieser im Vorfeld überprüfen, welche Plakette das Fahrzeug tatsächlich erhält.

Quellenverzeichnis

 

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