Umweltzonen

Im Jahr 2016 haben die meisten Großstädte eine Umweltzone eingerichtet, die nur noch mit einer grünen Umweltplakette befahren werden darf.  Galt das Fahrverbot zu Beginn nur für Fahrzeuge ohne Plakette oder mit roter Plakette, dürfen mittlerweise nur noch schadstoffarme Fahrzeuge oder Kfz mit Ausnahmegenehmigungen in die ausgezeichneten Zonen fahren.

Wir haben für viele Städte nähere Informationen zur Umweltzone gesammelt und für Sie bereitsgestellt:

Einfahrverbot für Fahrzeuge ohne Umweltplakette
Einfahrverbot für Fahrzeuge ohne Umweltplakette

Kennzeichnung der Umweltzonen

Der Beginn sowie das Ende einer Umweltzone werden durch bestimmte Beschilderungen erkenntlich gemacht. Darüber hinaus ist für den Fahrzeugführer auf den Schildern ersichtlich, mit welchen Umweltplaketten die Umweltzonen befahren werden dürfen.

Stufe 2:

Einfahrverbot für Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1, d.h. Fahrzeuge ohne Umweltplakette. Die Einfahrt mit roter Plakette (Schadstoffgruppe 2) ist erlaubt.

Stufe 3:

Einfahrverbot für Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 2 und 1, d.h. Fahrzeuge mit roter Plakette und ohne Umweltplakette. Die Einfahrt mit gelder Plakette (Schadstoffgruppe 3) ist erlaubt.

Stufe 4:

Einfahrverbot für Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 + 2 + 3, d.h. Fahrzeuge mit roter, gelber Plakette sowie ohne Umweltplakette. In dieser Zone ist die EInfahrt nur mit grüner Plakette (Schadstoffgruppe 4) erlaubt.

Weitere Informationen: