Im Jahr 2016 haben die meisten Großstädte eine Umweltzone eingerichtet, die nur noch mit einer grünen Umweltplakette befahren werden darf. Galt das Fahrverbot zu Beginn nur für Fahrzeuge ohne Plakette oder mit roter Plakette, dürfen mittlerweise nur noch schadstoffarme Fahrzeuge oder Kfz mit Ausnahmegenehmigungen in die ausgezeichneten Zonen fahren.
Wir haben für viele Städte nähere Informationen zur Umweltzone gesammelt und für Sie bereitsgestellt:

- Umweltzone Aachen
- Umweltzone Berlin
- Umweltzone Bonn
- Umweltzone Bremen
- Umweltzone Darmstadt
- Umweltzone Dortmund
- Umweltzone Düsseldorf
- Umweltzone Erfurt
- Umweltzone Essen
- Umweltzone Frankfurt
- Umweltzone Freiburg
- Umweltzone Hannover
- Umweltzone Heidelberg
- Umweltzone Karlsruhe
- Umweltzone Köln
- Umweltzone Leipzig
- Umweltzone Mannheim
- Umweltzone München
- Umweltzone Münster
- Umweltzone Osnabrück
- Umweltzone Regensburg
- Umweltzone Ruhrgebiet
- Umweltzone Siegen
- Umweltzone Stuttgart
- Umweltzone Ulm
Kennzeichnung der Umweltzonen
Der Beginn sowie das Ende einer Umweltzone werden durch bestimmte Beschilderungen erkenntlich gemacht. Darüber hinaus ist für den Fahrzeugführer auf den Schildern ersichtlich, mit welchen Umweltplaketten die Umweltzonen befahren werden dürfen.
Stufe 2:
Einfahrverbot für Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1, d.h. Fahrzeuge ohne Umweltplakette. Die Einfahrt mit roter Plakette (Schadstoffgruppe 2) ist erlaubt.
Stufe 3:
Einfahrverbot für Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 2 und 1, d.h. Fahrzeuge mit roter Plakette und ohne Umweltplakette. Die Einfahrt mit gelder Plakette (Schadstoffgruppe 3) ist erlaubt.
Stufe 4:
Einfahrverbot für Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 + 2 + 3, d.h. Fahrzeuge mit roter, gelber Plakette sowie ohne Umweltplakette. In dieser Zone ist die EInfahrt nur mit grüner Plakette (Schadstoffgruppe 4) erlaubt.
Weitere Informationen:
- Karte der Umweltzonen Deutschlands (Umweltbundesamt 2016)
- Tabelle der Umweltzonen Deutschlands (Umweltbundesamt 2016)