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Am 1. Februar 2016 startete die Umweltzone in Aachen. Es dürfen nur Fahrzeuge mit der Euro-4 Abgasnorm und einer grünen Umweltplakette oder einer gültigen Ausnahmegenehmigung den gekennzeichneten Bereich befahren. Der Aachener Außenring bildet die Grenze.
Entwicklung zur Einführung der Umweltzone in Aachen

20. Januar 2015:
- Aachen soll zum 1. Dezember 2015 eine Umweltzone bekommen
- Details zur Umweltzone sind noch nicht bekannt
6. März 2015:
- Der Luftreinhalteplan wird in einer Entwurfsfassung vom 9. März bis 9. April veröffentlicht
- Bis zum Sommer soll über Ergänzungen und Anregungen entschieden werden
28. Juli 2015:
- Aachen darf in den folgenden Wochen das Modellkonzept zur Luftreinhaltung dem Umweltministerium und der EU-Kommission als Alternative zur Umweltzone vorstellen
- Sollte die Entscheidung fallen, dass Aachen eine Umweltzone bekommt, werde diese laut Oberbürgermeister frühestens im ersten Quartal 2016 eingeführt
21. August 2015:
- Es wurde entschieden: Aachen bekommt eine Umweltzone
- Der grüne Bereich soll am 1. Februar 2016 eingeführt werden
30. Oktober 2015:
- Die Grenze der Umweltzone steht fest
- Die Park & Ride-Parkplätze am Westfriedhof, Vaalser Straße, am Waldfriedhof, Monschauer Straße und im Umfeld von Jülicher Straße und Berliner Ring sind für alle erreichbar, die keine grüne Feinstaubplakette haben, da sie außerhalb der Umweltzone liegen.
Gründe für die Einführung
Die Kurzzeitwerte der Luftqualität, die an den gültigen Grenz- und Richtwerten gemessen werden, fallen teilweise hoch aus, ebenso wie die verkehrsbedingten Luftschadstoffe. Auch der Talkessel und besonders seine Hauptverkehrsstraßen weisen hohe Emissionen und eine schlechte Durchlüftungssituation auf. Im Luftreinhalteplan wurden daher Maßnahmen in den Bereichen Verkehr und Energie festgelegt, um die Feinstaubbelastung zu reduzieren.
Ausnahmeregelungen
In der Regel dürfen zwar nur Fahrzeuge mit grüner Feinstaubplakette die Umweltzone befahren, allerdings gibt es Ausnahmen, die Fahrzeuge ohne grüne Plakette vom Verkehrsverbot befreien. Die Ausnahmegenehmigungen erteilt die Straßenverkehrsbehörde der Landeshauptstadt. Es dürfen sowohl Privatpersonen, Gewerbetreibende als auch Besitzer von Wohnmobilen und Bussen den Antrag für eine Genehmigung stellen. Darüber hinaus gibt es in ganz Deutschland für bestimmte Fahrzeuge die “allgemeine Befreiung”, die “Befreiung von Amts wegen”, sowie eine Regelung für ortsansässige Gewerbe sowie Bewohner, die innerhalb der Umweltzone wohnen. Detallierte Informationen sowie die Antragsformulare hat die Stadt Düsseldorf auf ihrer Internetpräsenz zusammengestellt.