Umweltzone Augsburg

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Feinstaub und Stickstoffdioxid verunreinigen die Luft und gefährden damit die Gesundheit der Menschen. Besonders im Straßenverkehr werden viele Schadstoffe in die Luft gestoßen. Damit die Belastung nicht zu hoch ist, hat die kreisfreie Großstadt Ausgburg Grenzwerte festgelegt. Diese sind aber immer wieder überschritten worden, weshalb im Juli 2009 eine Umweltzone eingerichtet wurde.

Luftschadstoffe sind in großer Menge gesundheitsschädlich für den Menschen. Bei einer hohen Konzentration steigt das Risiko für Herz- und Kreislauferkrankungen, Asthma und Allergien. Besonders Menschen, die bereits damit zu tun haben, sind gefährdet. Die Errichtung der Umweltzone ist eines von vielen Projekten der Stadt, um die Feinstaub- und Stickstoffdiosxidwerte zu senken.

Entwicklung der Umweltzone

Die Augsburger Umweltzone wurde im Jahr 2009 errichtet.
Die Umweltzone in Augsburg soll die Schadstoffwerte in der Luft senken.

Mit der Einführung der Umweltzone war es zunächst noch allen Fahrzeugen mit einer grünen, gelben oder roten Umweltplakette erlaubt den abgegrenzten Bereich zu befahren. Diese Regelung galt etwa anderthalb Jahre. Danach folgte eine zweite Maßnahme, die festlegte, dass nur noch Kfz mit grüner oder gelber Plakette in die Umweltzone fahren durften. Anfang Juni 2016 leitete die Stadt die dritte Stufe ein. Seitdem dürfen nur noch Fahrzeuge mit einer grünen Umweltplakette in die Umweltzone fahren. Anwohner oder Gewerbetreibende mit Sitz in der Umweltzone, deren Kraftfahrzeuge keine grüne Umweltplakette erhalten, können nach Möglichkeit ihr Kfz technisch nachrüsten. Eine Alternative ist die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung.

Grenzen und Beschilderung

Die Umweltzone erstreckt sich über den erweiterten Innenstadtbereich. Die Begrenzungen bilden folgende Straßen: Rosenaustraße, Dieselstraße, Berliner Allee, Jakoberwallstraße, Forsterstraße und Schertlinstraße. Verkehrschilder kennzeichnen die Einfahrt sowie Ausfahrt der Umweltzone.

Die richige Umweltplakette

Anhand der Emissions-Schlüsselnummer kann die Schadstoffgruppe eines Fahrzeugs ermittelt werden. Diese ist in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 eingetragen. Über eine Online-Plakettenprüfung kann durch die Eingabe der Emissions-Schlüsselnummer die Schadstoffgruppe ermittelt werden. Den Service bietet z.B. die deutsche Prüfgesellschaft DEKRA an.

Emissionsschlüssel auf der Zulassungbescheinigung Teil 1
Die Emissions-Schlüsselnummer auf der Zulassungsbescheinigung Teil 1

Schadstoffgruppe 1 = keine Plakette
Schadstoffgruppe 2 = rote Plakette
Schadstoffgruppe 3 = gelbe Plakette
Schadstoffgruppe 4 = grüne Plakette

Erfolg der Umweltzone

Seit 2012 können an den besonders von der hohen Schadstoff-Konzentration betroffenen Stellen wie dem Königsplatz und der Karlstraße, die Grenzwerte eingehalten werden. Dennoch kann die Umweltzone nicht allein das Problem der Feinstaub- und Stickstoffdioxid-Belastung lösen.

Bundesweite Ausnahmen

Bestimmte Fahrzeuge dürfen in Deutschland auch ohne gültige Umweltplakette sowie ohne Ausnahmegenehmigung in die Umweltzone fahren:

  • mobile Maschinen und Geräte
  • Arbeitsmaschinen
  • land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen
  • Zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge
  • Kranken- und Arztwagen mit entsprechender Kennzeichung: “Arzt Notfalleinsatz” (medizinische Betreuung der Bevölkerung)
  • Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen “aG”, “H” oder “BI” besitzen
  • Fahrzeuge mit Sonderrecht wie z.B. Polizei, Feuerwehr, Straßenbau, Müllfahrzeuge, Katastrophenschutz, NATO-Truppen im Falle dringender militärischer Erfordernisse
  • nichtdeutsche Militärfahrzeuge von Nichtvertragsstaaten des Nordatlantikpaktes, die im Rahmen der militärischen Zusammenarbeit die Umweltzone befahren müssen
  • zivile Fahrzeuge im Auftrag der Bundeswehr für unaufschiebbare Fahrten zur Erfüllung hoheitlicher Aufgabe
  • Oldtimer Fahrzeuge mit “H” oder 07er-Kennzeichen sowie solche, die in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union, einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum oder der Türkei zugelassen sind

 Ausnahmegenehmigung auf Antrag

Für Fahrzeuge, die keine grüne Plakette erhalten und nicht zu den bundesweiten Ausnahmen gehören, kann trotzdem eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. In einem Fragekatalog der Stadt Augsburg werden unter anderem Fragen beantwortet, welche Einzelausnahmen möglich sind, welche Voraussetzungen für die Erteilung erfüllt sein müssen, wo die Ausnahmegenehmigung erworben werden kann und wie viel diese kostet.

Quellen

Stadt Augsburg (Stand: 20.04.2017)