Am 1. Juli 2014 trat die nächste Stufe des Fahrverbots in der Bonner Umweltzone in Kraft. Seit dem dürfen nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette in die Umweltzone fahren.
Entwicklung zur Einführung der Umweltzone Bonn
Seit dem 1. Januar 2010 hat die Stadt Bonn eine Umweltzone. Diese darf nur von Fahrzeugen mit gültiger Umweltplakette befahren werden. Hinweisschilder kennzeichnen den Bereich einer Umweltzone. Seither wurden die Einfahrtbedingungen sukzessive angezogen.
ab 1. Januar 2010:
- Einführung der Umweltplakette für die Stadt Bonn
ab 1. Juli 2012:
- Fahrzeuge mit roter Plakette dürfen die Umweltzone Bonn nicht mehr befahren
- Die Bonner Umweltzone wurde in Richtung Norden und Süden hin ausgedehnt.
ab 1. Juli 2014:
- Fahrzeuge mit gelber Plakette dürfen die Umweltzone Bonn nicht mehr befahren.

Fläche der Bonner Umweltzone
Die Gesamtflächeder Bonner Umweltzone beträgt etwa neun Quadratkilometer und verläuft entlang der linken Rheinseite im Stadtbezirk Bonn und schließt folgende Ortsteile mit ein:
- Castell
- Zentrum
- Nordstadt
- Weststadt
- Südstadt
- Gronau
- Konrad-Adenauer-Platz (rechtsrheinisch in Bonn-Beuel) bis zur Einmündung der Professor-Neu-Allee
Anfallende Gebühren bei Vergehen für Bonner
Für Fahrzeughalter, die eine “Nichtnachrüstbarkeitsbescheinigung” besitzen müssen diese von außen gut sichtbar auf dem Armaturenbrett ausgelegen. Das befahren oder Parken in einer ausgewiesenen Umweltzone stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit einem Bußgeld von 80 Euro zuzüglich 28,50 Euro Gebühren geahndet.
Quellen:
Umweltzone in Bonn – Rote Karte für gelbe Plaketten (Stand 9.August 2014)