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Kein rot und gelb mehr: Darmstadt hat seit dem 1. November 2015 im gesamten Stadtgebiet eine grüne Umweltzone. Zugelassen sind nur Fahrzeuge, die die Euro-4 Abgasnorm erfüllen und eine grüne Feinstaubplakette tragen oder eine Ausnahmegenehmigung haben. Das besagt der Luftreinhalteplan des Hessischen Umweltministeriums.
Weniger Schadstoffe für mehr Luftqualität

Durch die Umweltzone sollen die Luftschadstoffwerte gesenkt und somit die Luft- und Lebensqualität in der Stadt verbessert werden. Dieselfahrzeuge ohne Partikelfilter und Benziner ohne geregelten Katalysator dürfen nicht innerhalb der Umweltzone fahren, da sie die Grenzwerte für Feinstaub und Stickoxide überschreiten. Verkehrsschilder weisen auf die Einfahrts- und Ausfahrtsstraßen der Umweltzone hin.
Für LKW-Fahrer gilt ein generelles Durchfahrtsverbot, außer es handelt sich um Transporte, die innerhalb der Umweltzone be- oder entladen werden.
Wer gegen die Regelung verstößt, muss ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro zahlen. Mit der grünen Plakette dürfen alle deutschen Umweltzonen befahren werden.
Das Umweltbundesamt hat eine Übersicht über die Umweltzone Darmstadt mit einer Gebietskarte veröffentlicht.
Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge ohne grüne Plakette
Allgemeine Voraussetzungen:
- Die Zulassung des Fahrzeugs erfolgte vor dem 1. August 2014
- Das Fahrzeug kann technisch nicht nachgerüstet werden
- Nachweisung und Aushändigung einer Bescheinigung durch einen anerkannten Sachverständigen einer Technischen Prüfstelle
- Es ist wirtschaftlich nicht möglich, ein Ersatzfahrzeug mit grüner Plakette zu beschaffen. Bei Privatpersonen wird die wirtschaftliche Zumutbarkeit mit Hilfe der Pfändungsfreigrenzen aus dem Vollstreckungsrecht der Zivilprozessordnung nachgeprüft. Ein Einkommenssteuerbescheid kann über das Netto-Einkommen Auskunft geben.
Besondere Voraussetzungen:
- Die Bevölkerung wird mit lebensnotwendigen Gütern versorgt (z.B. Apotheken)
- Die Bevölkerung wird mit lebensnotwendigen Dienstleistungen versorgt (z.B. soziale und pflegerische Hilfsdienste)
- Spezialfahrzeuge wie Schwerlasttransporter, Kräne, Oldtimer, Zugmaschinen von Schaustellern oder PKWs mit geregeltem Katalysator, die die Schlüsselnummern 04, 09 und 11 haben
- Überwiegende und unaufschiebbare Einzelinteressen müssen wahrgenommen werden (z.B. regelmäßige notwendige Arztbesuche)