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In Essen gibt es seit dem 01.10.2008 eine Umweltzone. Diese hat zur Aufgabe, die Schadstoffemissionen zu senken und die Luftqualität zu verbessern. Grundlage für die Umweltzone ist ein Luftreinhalteplan, der seit August 2008 in der Metropolregion Rhein-Ruhr existiert. Dieser wurde von den Bezirksregierungen Düsseldorf, Münster und Arnsberg zusammen mit den Städten erarbeitet. Es wurden mehrere Umweltzonen im Ruhrgebiet beschlossen, unter anderem für die Stadt Essen.

Entwicklung der Umweltzone
Nach der Einführung 2008 wurde der Luftreinhalteplan zwei Jahre später fortgeschrieben, da die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid weiterhin überschritten wurden. Die Erweiterung des Luftreinhalteplans führte auch zu einer Ausdehnung der Umweltzonen, um möglichst viele Teile des Ruhrgebiets abzudecken. Die grüne Zone erstreckt sich von Duisburg bis Dortmund und hat eine Gesamtfläche von über 850 m².
Bis 2013 gab es nur ein Einfahrtsverbot für Fahrzeuge ohne Umweltplakette, danach waren auch Fahrzeuge mit roter Plakette von der Umweltzone ausgeschlossen. Seit dem 01. Juli 2014 sind nur noch Fahrzeuge mit grüner Feinstaubplakette (Abgasnorm Euro 5) erlaubt. Mittlerweile gibt es nur noch etwa 13.000 Autos in Essen, die keine grüne Umweltplakette tragen. 10 Jahre zuvor waren es noch rund 40.000 Autos. Laut Aussagen der Stadt, liege das besonders an der Umweltzone.
Luftschadstoffe wie Feinstaub und Stickstoffdioxid gefährden die Gesundheit der Bevölkerung. Eine hohe Konzentration von Stickstoffdioxid kann z.B. zu Atemwegs-, Herz- und Kreislauferkrankungen führen. Da im Vekehr im Ruhrgebiet die Überschreitung der Grenzwerte am höchsten ist, soll die Maßnahme einer Umweltzone nachhaltig zu weniger Emissionen führen. Die Grenzwerte werden in Essen zwar nicht überschritten, allerdings stoßen Dieselautos jede Menge Stickstoffdioxid aus und stehen auf Platz eins der Luftverschmutzer. Deshalb laufen Diskussionen über die Einführung der blauen Feinstaubplakette (Abgasnorm Euro 6). Nur jedes zehnte Diesel-Auto bundesweit erfüllt derzeit diese Abgasnorm.
Eine Übersichtskarte, die die Grenzen der Umweltzone in Essen zeigen, hat die Stadt auf Ihrer Internetpräsenz veröffentlicht.
Ausnahmeregelungen
Generelle Befreiung von der Plakettenpflicht
- mobile Maschinen und Geräte
- Arbeitsmaschinen
- land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen
- Zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge
- Kranken- und Arztwagen mit der Kennzeichnung „Arzt Notfalleinsatz“
- Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“, „H“ oder „BI“ besitzen
- Fahrzeuge mit Sonderrecht wie z.B. Polizei, Feuerwehr, Straßenbau, Müllfahrzeuge, Katastrophenschutz, NATO-Truppen im Falle dringender militärischer Erfordernisse
- nichtdeutsche Militärfahrzeuge von Nichtvertragsstaaten des Nordatlantikpaktes, die im Rahmen der militärischen Zusammenarbeit die Umweltzone befahren müssen
- von der Bundeswehr beauftragte Fahrzeuge, die aus militärischen Gründen die Umweltzone befahren müssen
- zivile Fahrzeuge im Auftrag der Bundeswehr für unaufschiebbare Fahrten zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben
- Oldtimer Fahrzeuge mit dem Zusatzkennzeichen „H“ oder rotem Kennzeichen sowie Fahrzeuge anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder ein in der Türkei zugelassenes Fahrzeug, wenn sie gleichwertige Anforderungen erfüllen
Befreiung von Amts wegen
- Fahrzeuge mit rotem 06-Händlerkennzeichen und Kurzzeitkennzeichen (Erkennungsnummer 04)
- Versuchs- und Erprobungsfahrten
- Fahrzeuge von bestimmten Gruppen schwerbehinderter Menschen z.B. mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie
- Fahrzeuge der Abgasstufe Euro-3 (PKW, Nutzfahrzeuge, Reisebusse und ausländische Fahrzeuge), bei denen keine technischen Nachrüstungen möglich sind und vor dem 1. Januar 2008 auf den Fahrzeughalter zugelassen wurden
Beachten Sie: Führen Sie die Ausnahmegenehmigung bei jeder Fahrt in der Umweltzone mit sich. Haben Sie Ihr Fahrzeug innerhalb der Umweltzone geparkt, muss der Nachweis sichtbar hinter der Windschutzscheibe ausgelegt werden.
Ausnahmegenehmigung auf Antrag
- Fahrten mit dem Wohnmobil vom Wohnort bis zur nächsten Autobahnausfahrt (Zulassung vor dem 01.01.08 auf den jetztigen Fahrzeughalter, Fahrzeug kann nicht nachgerüstet werden oder die Kosten für eine Nachrüstung übersteigt mehr als 4.500 Euro)
- Fahrzeuge, deren Nachrüstungen wirtschaftlich nicht zumutbar sind (Zulassung vor dem 01.01.08)
- Busse im Öffentlichen Personennahvekehr der Schadstoffgruppe 2 (rote Plakette, Zulassung vor dem 01.01.08, befristet bis 31.12.2012) und 3 (gelbe Plakette, Zulassung vor dem 01.01.11, befristet bis 31.12.2015)
Quellen
Stadt Essen (Stand: 11.11.2016)
ADAC Umweltzone Ruhrgebiet (Stand: 11.11.2016)