Umweltzone Köln

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Seit Januar 2008 gibt es die Umweltzone in Köln und wurde seither kontinuierlich erweitert. Am 1. Juli 2014 wurde die Umweltzonen-Regelung verschärft – Die Einfahrt in die Umweltzone Köln ist nur noch mit grüner Umweltplakette erlaubt. Die Beschränkungen der Umweltzone reichen bis hinaus in die äußeren Stadtteile von Köln.

Köln Umweltzone
In Köln ist seit Anfang 2008 eine Umweltzone in Betrieb. (© Sergey Borisov / fotolia.com)

Entwicklung zu Einführung der Umweltzone Köln

Seit dem 1. Januar 2008 hat die Stadt Köln eine Umweltzone. Diese darf nur von abgasarmen Fahrzeugen mit gültiger Umweltplakette befahren werden. Hinweisschilder kennzeichnen den Bereich einer Umweltzone. Seither wurden die Einfahrtbedingungen sukzessive angezogen.

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ab 1. Januar 2008:

Einführung der Umweltplakette für die Stadt Köln.

ab 1. April 2012:

Weiträumige Erweiterung der Umweltzone Köln.

In den Jahren 2013 und 2014 schrittweise Verschärfung der Umweltzonen-Regelung der Stadt Köln.

ab 1. Juli 2014:
Fahrzeuge mit gelber Plakette dürfen die Umweltzone Köln nicht mehr befahren. Die Stadt Köln sieht jedoch schon seit Beginn der Einführung von einer Erhebung von Bußgeld bei Zuwiderhandlung ab, d.h. das die Einfahrt in die Kölner Umweltzone auch ohne gültige Plakette nicht mit einem Bußgeld geahndet wurde.

ab 1. Januar 2015

Einführung von Verwarngeld bei der Einfahrt in die Umweltzone Köln ohne gültige Plakette. Bisher erhielten KFZ-Halter statt eines Bußgeldbescheides von 80,- Euro das Angebot zum Erwerb einer Umweltplakette und die Mahnung, eine Plakette am Fahrzeug anzubringen. Die Bitte um den Erwerb führte jedoch nicht zu einer Veranlassung bei den Fahrzeughaltern, sodass ab dem 1. Januar 2015 ein Verwarngeld von 20,- Euro erhoben wird. Somit seinen zumindest die Kosten des Verwaltungsaufwands gedeckt. Aber Vorsicht: Diese Regelung gilt nur für Fahrzeuge, die eine grüne Umweltplakette erhalten könnten. Das heißt, diejnigen die ohne Feinstaubplakette unterwegs sind oder deren Plakette unleserlich ist und sich innerhalb der Umweltzone bewegen, erhalten ein Verwarngeld.

ab 1. April 2015

Der Ausschuss “Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen der Stadt Köln” hat nun das Bußgeld auf die Höhe von 30,-€ festgesetzt – Dies gilt nach wie vor nur für Fahrzeuge, die eine grüne Umweltplakette erhalten können. Zusätzlich wird mit der schriftlichen Verwarnung angeboten, gegen eine Zahlung von zusätzlich 5,-€ die grüne Plakette zu erwerben. Mit der Überweisung des Betrags von 35,-€ wird die Plakette vom Amt für Öffentliche Ordnung zugestellt. Grund für die Erhöhung des Verwarnungsgeldes und die Einführung des Service des vereinfachten Erwerbs der Umweltplakette ist, dass trotz umfangreicher Aufklärung und Informationen die Anzahl der Fahrzeuge ohne Plakette innerhalb der Umweltzone immer noch nicht abgenommen hat.

30. Mai 2016

Neuer Beschluss der Stadt Köln: Das Bußgeld von bisher 30,-€ für Fahrzeuge, die eine grüne Plakette erhalten würden, wird auf die bundesweit einheitlichen 80,-€ für Plakettenverstöße angehoben. Gegen eine Zusatzgebühr von 5,-€ kann der Fahrzeughalter bei der Zahlung des Verwarngeldes weiterhin direkt eine grüneUmweltplakette erwerben. Diese wird ihm dann vom Amt für öffentliche Ordnung zugesendet.

Fläche der Umweltzone Köln

Seit 2019 umfasst das Gebiet der Umweltzone Köln eine Fläche von 137 Quadratkilometern.

Linksrheinisch erstreckt sie sich auf Stadtteile innerhalb des Militärrings (ausgenommen sind das Gewerbegebiet Ossendorf). Hinzu kommen die westlichen Stadtteile Müngersdorf, Junkersdorf, Lövenich sowie Weiden.

Rechtsrheinisch dehnt sich die Umweltzone auf die Stadtteile Buchheim, Buchforst, Deutz, Humboldt/Gremberg, Vingst, Poll sowie auf eine Teilfläche von Mülheim aus. Begrenzt wird die rechtsrheinische Umweltzone von der Autobahn A4, dem östlichen Zubringer, Vingster Ring, Frankfurter Straße, Höhenberger Ring, Buchheimer Ring, Herler Ring und Bergisch Gladbacher Straße.

Ausnahmebedingungen

Ausnahmebedingungen können nur für Fahrzeuge ohne Umweltplakette oder mit roter Plakette erteilt werden. Es gelten Ausnahmeregelungen für Einfahrverbote – Grundsätzlich gilt: Eine Ausnahme ist nur möglich, wenn das Auto vor dem 1.1.2008 auf den Halter zugelassen worden ist und wenn es auf dem Markt kein System für die Nachrüstung des Autos existiert, mit dem die Euro-4-Abgasnorm erreicht werden könnte. Eine Bescheinigung darüber erhalten Sie bei TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS bzw. bei Kraftfahrzeugwerkstätten, wo eine Abgasuntersuchung amtlich anerkannt werden kann. Ausnahmebedingungen gelten auch wenn eine Ersatzbeschaffung nicht wirtschaftlich zumutbar ist. Mehr zum Thema der besonderen Voraussetzungen für Ausnahmebedingungen sowie den dazugehörigen Antrag finden Sie hier.

Förderprogramme

Das Förderprogramm der BAFA,, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ist beendet. In Köln gibt es keine Förderungen für die Nachrüstung mit Rußpartikelfiltern bei Diesel-Fahrzeugen. In der Stadt Köln gilt: “Nachrüsten vor Ausnahmegenehmigung”.

Sollte die Umweltzone in Köln abgeschafft werden?

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Quellen:

Luft und Umweltzone Köln (stadt-koeln.de)