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In der Umweltzone München ist seit Oktober 2012 die Einfahrt innerhalb des Mittleren Rings nur noch Autos mit grüner Plakette erlaubt. Fahrzeugen mit gelber oder roter Plakette ist es verboten die Umweltzone zu befahren. Das Gleiche gilt natürlich auch für Fahrzeuge ohne eine Feinstaubplakette. Verstöße gegen die Regelungen zur Umweltzone werden mit einem Bußgeld von 80 Euro geahndet. Den Mittleren Ring selbst dürfen alle Fahrzeuge befahren – also auch ohne beziehungsweise nur mit roter oder gelber Plakette. Geht es dann vom Mittleren Ring in die Umweltzone ab, ist die grüne Plakette Pflicht. Festgesetzt sind die Regelungen im Luftreinhalteplan, der für die Verbesserung der Luftqualität steht.
Einführung der Umweltzone München

Werden in einem Gebiet die Grenzwerte für einen oder mehrere Luftschadstoffe überschritten, muss ein Luftreinhalteplan aufgestellt werden. Der Münchner Luftreinhalteplan wurde entsprechend von der Regierung von Oberbayern unter Beteiligung des Bayrischen Landesamtes für Umwelt (LfU) und der Landeshauptstadt München erstellt und am 28. Dezember 2004 vom Bayrischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit (StMUG) in Kraft gesetzt und damit die Einführung einer Umweltzone München beschlossen.
Seit dem 1. Oktober 2008 gibt es die Umweltzone München. Fahrzeuge ohne Umweltplakette sind aus der Umweltzone ausgeschlossen. Seit 1. Oktober 2010 gilt das Verbot auch für Kfz-Fahrzeuge mit einer roten Plakette. In München gilt das Verbot seit dem 1. Oktober 2012 auch für Fahrzeuge mit einer gelben Plakette. In die Innenstadt dürfen seither nur noch Autos, Busse und Lkw fahren, die eine grüne Plakette besitzen.
Diesel-Fahrverbot in München?
Derzeit steht die Frage im Raum, ob die bayerische Landeshauptstadt ein komplettes Einfahrverbot für Dieselfahrzeuge der Euro-Normen 1-5 einführt und somit die Umweltzone um die zu senkenden Stickstoffoxidwerte (NOx) erweitert. Ausschlaggebend hierfür sind die Überschreitungen der zugelassenen NOx-Werte der letzten fünf Jahre.
Am 20. April 2016 hat die EU-Kommission eine neue Abgasnorm: Euro-6 (Verordnung (EU) 2016/646) verabschiedet. Laut dieser sinkt der erlaubte Emissionswert für Stickoxide (NOx) auf 80 Milligramm pro Kilometer. Demzufolge müssten alle Dieselfahrzeuge bis einschließlich Euro-5 nachgerüstet werden, um in die Stadt fahren zu dürfen. Weitere Pläne sehen ein Einfahrverbot in Bereiche um den Mittleren Ring vor. Welches Konzept sich durchsetzt oder, ob eine gänzlich andere Lösung zur Einhaltung der EU-Verordnung gefunden wird, ist noch ungeklärt. Im Herbst soll zunächst das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheiden, ob ein flächendeckendes Verbot überhaupt rechtlich durchführbar ist. Bis dahin können Dieselfahrer nur abwarten.
Wo erhalte ich die Umweltplakette für München
Die Umweltplakette für München kann online oder auch bei den Prüfstellen der DEKRA, TÜV, GÜS oder AU-Werkstätten erworben werden. Die Kosten betragen je nach Bezug zwischen 5 und 15 Euro. Für die Ausstellung benötigen Sie einen gültigen Fahrzeugschein, mit dessen Hilfe die Emissionsschlüsselnummer ermittelt werden kann. Mehr Informationen zu den verschiedenen Schadstoffgruppen finden Sie hier.
In der Regel erhalten die meisten Benzinfahrzeuge mit geregeltem Katalysator und Dieselfahrzeuge mit Rußpartikelfilter eine grüne Plakette.
Fläche der Umweltzone München
In München zählt der gesamte Bereich innerhalb des Mittleren Rings zur Umweltzone München. Der Mittlere Ring selbst gehört nicht dazu.
Nachrüstung
Für die Fahrzeugnachrüstung von Dieselfahrzeugen und den nachträglichen Einbau eines Rußpartikelfilters kann eine Förderung beantragt werden. Der Zuschuss wird beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt. Das Förderprogramm aus dem Jahr 2012 gewährt bis zu 330 Euro Zuschuss. Sollte es zu Verzögerungen kommen und Sie haben bereits eine Förderung beantragt, kann eine kurzzeitige Ausnahmegenehmigung ausgestellt werden.
Mehr zum Thema Förderung von Partikelminderungssystemen bei Dieselfahrzeugen, dem Antragsverfahren und Fördervoraussetzungen sowie Antragsformulare finden Sie hier.
Ausnahmeregelungen
Es gelten auch Ausnahmen vom Fahrverbot in die Umweltzone. Hierfür muss ein Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung schriftlich per Post oder per Fax beim Kreisverwaltungsreferat eingereicht werden:
Bavariastraße 7a
80336 München
eMail: ausnahmeumweltzone.kvr@muenchen.de
Um eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen des Ausnahmenkatalogs erfüllt werden.
Quellen