Umweltzone Osnabrück

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Die niedersächsische Großstadt Osnabrück richtete zum 04. Januar 2010 eine Umweltzone ein. Zunächst durften noch Fahrzeuge mit roter, gelber oder grüner Plakette die Umweltzone befahren. Seit dem 03. Januar 2012 sind nur noch Fahrzeuge erlaubt, die die grüne Plakette auf der Windschutzscheibe tragen oder über eine Ausnahmegenehmigung verfügen. Bilanz: Die Feinstaubwerte liegen unter dem vorgegebenen Grenzwert. Die Messungen von Stickstoffdioxid zeigen eine konstante Abnahme, dennoch wird der Grenzwert noch immer überschritten.

Daten
  • Beschluss Umweltzone:  9. Dezember 2008
  • Einführung Umweltzone: 04. Januar 2010
  • grüne Umweltplaktte: seit 03. Januar 2012

Das Ziel einer Umweltzone ist die Reduktion von gesundheitsgefährdenden Emissionen, verursacht durch den Straßenverkehr. Außerdem soll die Umweltzone dazu anregen, schnell und flächendeckend Fahrzeuge zu modernisieren oder mit Rußpartikelfiltern umzurüsten.

Herausforderung Stickstoffdioxid

Feinstaub und Stickstoffdioxid kann bei Menschen zu Lungenerkrankungen und Herz-Kreislauf-Störungen führen. Der Ausstoß von Stickstoffdioxid ist ein großes Problem in den meisten Städten. Trotz der Einführung von Umweltzonen liegen die Werte oft immer noch über dem festgelegten Grenzwert. Besonders viel stoßen Dieselautos aus. Sollte die blaue Umweltplakette eingeführt werden, dürften etwa 13 Millionen Dieselautos deutschlandweit die Umweltzonen nicht befahren, da sie die Euro 6 Norm nicht erfüllen. In Osnabrück wären es rund 20.000 Diesel-Fahrzeuge. Die niedersächsische Stadt befürwortet die Einführung der blauen Plakette. Laut dem Leiter des Fachbereichs Umwelt und Klimaschutz, Detlef Gerdts, würden die Stickoxid-Probleme mit der blauen Plakette weitgehend gelöst werden.

Wo liegen die Grenzen?

Ein Übersichtsplan der Stadt Osnabrück zeigt die Grenzen der Umweltzone. Vekehrsschilder weisen auf die Ein- und Ausfahrt der Umweltzone hin. Wer ohne oder mit einer nicht gültigen Umweltplakette in die Zone fährt, muss mit einem Bußgeld von 80 Euro rechnen.

Ausnahmegenehmigung

Bundeseinheitliche Befreiung der Plakettenpflicht

Bis zum 31.12.2017 sind folgende Fahrzeuge vom Verkehrsverbot der Umweltzone Osnabrück befreit:

Osnabrück hat seit 2010 eine Umweltzone.
Die kreisfreie Stadt Osnabrück kämpft mithilfe der Umweltzone gegen die Stickstoffdioxid- und Feinstaubbelastung.
  • mobile Maschinen und Geräte
  • Arbeitsmaschinen
  • land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen
  • Zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge
  • Kranken- und Arztwagen mit entsprechender Kennzeichung (medizinische Betreuung der Bevölkerung)
  • Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“, „H“ oder „BI“ besitzen
  • Fahrzeuge mit Sonderrecht wie z.B. Polizei, Feuerwehr, Straßenbau, Müllfahrzeuge, Katastrophenschutz, NATO-Truppen im Falle dringender militärischer Erfordernisse
  • von der Bundeswehr beauftragte Fahrzeuge, die aus militärischen Gründen die Umweltzone befahren müssen
  • zivile Fahrzeuge im Auftrag der Bundeswehr für unaufschiebbare Fahrten zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben
  • nichtdeutsche Militärfahrzeuge, die im Rahmen der militärischen Zusammenarbeit die Umweltzone befahren müssen
  • Oldtimer Fahrzeuge mit „H“ oder „07er-Kennzeichen

Ausnahmegenehmigungen durch Allgemeinverfügung (öffentliches Interesse)

  • Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen oder roten Kennzeichen
  • Schaustellerfahrzeuge (Maiwoche, Weihnachtsmarkt, Frühjahres- und Herbstmarkt, Ossensamstag)
  • Fahrzeuge diplomatischer Missionen und berufskonsularischer Vertretungen
  • unter bestimmten Voraussetzungen Fahrzeuge mit tschechischen Kennzeichen

Einzelausnahmegenehmigungen

Jahresausnahmegenehmigung

Allgemeine Voraussetzungen:
  • Fahrzeug muss mindestens seit dem 09.12.2008 durchgängig auf den Antragssteller bzw. Halter des Fahrzeugs zugelassen sein
  • Nachrüstung eines Fahrzeugs nicht möglich
  • Ersatzbeschafftung des Fahrzeugs ist wirtschaftlich nicht zumutbar
Besondere Voraussetzungen:

Neben den allgemeinen Voraussetzungen muss zusätzlich eine besondere Voraussetzung erfüllt sein:

  • Fahrten zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern und Dienstleistungen (z.B. Lebensmitteleinzelhandel, Apotheken, Krankenhäuser oder Altenheime)
  • Fahrten zur Behebung von Gebäudeschäden, zum Erhalt und zur Reparatur betriebsnotwendiger technischer Anlagen oder für soziale sowie pflegerische Hilfsdienste

oder

  • Fahrten aufgrund unaufschiebbarer Einzelinteressen  (z.B. notwendige regelmäßige Arztbesuche, Schichtdienstleistende (ÖPNV nicht nutzbar), Aufrechterhaltung von Fertigungs- und Produktionsprozessen (z.B. Belieferung und Entsorgung von Baustellen)

Die Kosten einer Jahresausnahmegenehmigung liegen bei 120 Euro.

Kurzzeitausnahmegenehmigung

  • Einzelfarten, dessen Ziele in der Umweltzone liegen und dessen Gründe unaufschiebbar sind

Die Kurzzeitausnahmegenehmigung kostet 20 Euro und gilt 7 Tage. Handelt es sich um denselben Grund, kann die Genehmigung gegen eine weitere Gebühr maximal zweimal verlängert werden.

Weitere Ausnahmegenehmigung

  • verzögerte Auslieferung von Nachrüstsätzen oder Neufahrzeugen

Diese Genehmigung gilt maximal 3 Monate und kostet 20 Euro.

Quellen

NDR: „Blaue Plakette: Schon vier Städte denken nach“ (Stand: 29.01.2017)
Wirtschaftsförderung Osnabrück (Stand: 29.01.2017)