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Am 7. Oktober 2015 wurde auf Grundlage des Luftreinhalteplans bei der Regierung der Oberpfalz beschlossen, die Genehmigung für eine Umweltzone zu beantragen. Mit der Einführung der Umweltzone am 15. Januar 2018, soll eine Reduktion der Luftschadstoffe, die durch Feinstaub und Stickstoffdioxid entsteht, erfolgen. Die Umweltzone dürfen ausschließlich Fahrzeuge mit grüner Feinstaubplakette befahren. Motorräder sowie Mopeds und Roller sind hingegen von der Pflicht befreit.

Die Altstadt von Regensburg hatte im Jahr 2014 die höchste Feinstaubbelastung im ganzen Bundesland. Neben der Errichtung der Umweltzone Regensburg, hat die Stadt noch weitere Maßnahmen erarbeitet. Unter anderem ist der Plan, dass bis 2030 ein Umstieg von Kraftfahrzeugen auf umweltfreundliche Fortbewegungsmittel stattfinden soll. Dafür sollen der Fußgänger-, Rad und Öffentlicher Nahverkehr ausgebaut werden. Die bayerische Stadt hat bereits umgesetzt, dass nur noch Busse mit grüner Plakette in der Umweltzone zugelassen sind.
Als erste Stadt in Bayern, wurde eine komplette Buslinie mit Elektrobussen ausgestattet. Das ist aber nicht die einzige Umsetzung in Richtung E-Mobilität. Die Stadt hat folglich ein eigenes Förderprogramm auf Basis des Luftreinhalteplans publiziert, das sich besonderes auf klimaschonende Maßnahmen konzentriert.
Die Regeln für das Befahren der Umweltzone Regensburg gilt nicht nur für diejenigen, die von außerhalb in die Zone hineinfahren möchten oder sollen z.B. Pendler mit Parkplätzen in der begrenzten Zone, der Lieferverkehr, Kfz von Handwerkerbetrieben, Umzugswagen oder ausländische Fahrzeuge, sondern auch für die Anwohner. Wenn Sie ohne oder mit einer ungültigen Feinstaubplakette in die Umweltzone fahren, stellt das ein Verstoß dar und Sie riskieren ein Bußgeld in Höße von 80 Euro.
Grenzen der Umweltzone
Die Umweltzone Regensburg verläuft in der Altstadt zwischen Alleengürtel und Donau. Wie genau die Grenzen verlaufen, können Sie anhand einer Karte der Stadt Regensburg erkennen.
Schadstoffgruppe ermitteln
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Fahrzeug eine grüne Umweltplakette erhält, können Sie online die Schadstoffgruppe anhand der Emission-Schlüsselnummer ermitteln. Diese finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil 1. Eine grüne Feinstaubplakette ist für Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 4 vorgesehen.
Bundesweite Ausnahmen
Grundsätzlich gibt es Fahrzeuge, die von den Regelungen deutschlandweit ausgeschlossen werden. Dazu gehören:
- Mobile Maschinen und Geräte
- Arbeitsmaschinen
- Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen
- Zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge
- Kranken- und Arztwagen mit entsprechender Kennzeichung: „Arzt Notfalleinsatz“ (medizinische Betreuung der Bevölkerung)
Das Schild weist auf die Einfahrt in eine Umweltzone hin. - Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“, „H“ oder „BI“ besitzen
- Fahrzeuge mit Sonderrecht wie z.B. Polizeiautos, Feuerwehrwagen, Ministerfahrzeuge, Straßenbaufahrzeuge, Müllfahrzeuge, Kfz vom Katastrophenschutz, Fahrzeuge von NATO-Truppen im Falle dringender militärischer Erfordernisse
- Nichtdeutsche Truppen von Nichtvertragsstaaten des Nordatlantikpaktes, die sich im Rahmen der militärischen Zusammenarbeit in Deutschland aufhalten und die Umweltzone aus dringenden militärischen Gründen befahren müssen
- Zivile Fahrzeuge im Auftrag der Bundeswehr für unaufschiebbare Fahrten zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben
- Oldtimer mit „H“ oder „07er-Kennzeichen“ sowie solche, die in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union, einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum oder der Türkei zugelassen sind, sofern sie die Anforderungen erfüllen
Ausnahmegenehmigung beantragen
Bekommt Ihr Fahrzeug keine grüne Feinstaubplakette zugeteilt und es trifft auch keine Voraussetzung für eine bundesweite Ausnahme auf das Fahrzeug zu, dann können Sie gegebenenfalls einen Antrag für eine Ausnahmegenehmigung stellen. Bevor diese beantragt werden kann, muss sicher gestellt werden, dass das Fahrzeug nicht nachrüstbar ist. Denn es gilt die Regel: Nachrüstung vor Ausnahme. Eine Genehmigung kann für ein Jahr beantragt werden. Aber nicht nur technische Gründe spielen eine Rolle, sondern auch wirtschaftliche und soziale Gründe. Eine weitere Anforderung ist die Zulassung des Fahrzeugs auf den Antragssteller vor Inkrafttreten der Umweltzone Regensburg. Eine Ausnahmegenehmigung kann nach Abklärung der genannten Gründe beantragen:
- Bewohner in der Umweltzone
- Gewerbetreibende mit Firmensitz in der Umweltzone
- Unabhängig vom Wohnort oder Firmensitz:
- Fahrten, die zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern oder Dienstleistungen dienen
- Fahrten, die zur Wahrnehmung überwiegend und unaufschiebbarer Einzelinteressen erfolgen
Erhalten Sie eine Ausnahmegenehmigung, dürfen Sie mit Ihrem Kfz auch ohne grüne Umweltplakette die Umweltzone befahren. Das Dokument kann nach einem Jahr unter den oben genannten Bedingungen verlängert werden.