Umweltzone Ruhrgebiet

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Das Ruhrgebiet kämpft nicht erst seit gestern gegen massive Luftverschmutzung an. In früheren Zeiten, als noch die Kohle-, Stahl- und Eisenindustrie in vollem Gange war, besonders im Zuge der Industrialisierung, waren die qualmenden Schornsteine Verursacher von schlechter Atemluft und Umweltverschmutzung. Heute ist die Luft nicht mehr schwarz und das Wohnen in der Nähe von großen Industrieanlagen ertragbar. Der Abbau von Kohle neigt sich mehr und mehr dem Ende zu und moderne Technologien haben Vorrang. Dennoch wurde die Luft nicht wirklich besser. Grund: Abgase von Kraftfahrzeugen und zunehmender Straßenverkehr. Als Gegenmaßnahme erfolgte die Errichtung von Umweltzonen.

Auswirkungen von Feinstaub auf Umwelt und Gesundheit

Die Umwelt wird nicht mehr nur durch die ohnehin schon großflächigen Industrieanlagen im Ruhrgebiet, sondern auch durch den enorm gewachsenen Straßenverkehr einer hohen Belastung ausgesetzt. Einwohner, die an stark befahrenen Straßen wohnen, sind täglich den schädlichen Abgasen ausgesetzt.

Dortmund hat seit Anfang 2012 eine Umweltzone und ist Teil städteübergreifenden Umweltzone Ruhrgebiet.
Blick auf den Phönixsee in Dortmund. Die Großstadt gehört zur städteübergreifenden Umweltzone Ruhrgebiet.

Feinstaubpartikel können Ursache von z.B. Atemwegs- und Herzerkrankungen sein. Eine hohe Konzentration von Stickstoffdioxid kann Atemwegsbeschwerden auslösen. Kinder und ältere Menschen sind besonders anfällig. Mit der Errichtung einer umfassenden Umweltzone, sollte das Ziel erreicht werden, die Feinstaub- und Stickstoffdioxidbelastung zu reduzieren, um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen.

Beginn der Umweltzone

Seit dem 01. Januar 2012 gibt es die städteübergreifende Umweltzone Ruhrgebiet. Diese wurde im Oktober 2011 als eine Maßnahme in den seit bereits August 2008 existierenden Luftreinhalteplan von den Bezirksregierungen Münster, Arnsberg und Düsseldorf festgeschrieben. Der Luftreinehalteplan wurde von den Bezirksregierungen in drei Einzelpläne unterteilt: Nord (Münster), Ost (Arnsberg) und West (Düsseldorf).

Insgesamt sind 13 Städte Teil der Umweltzone (Datum = Beginn der Umweltzone):

Nord Ost West
 Bottrop: 01.10.2008
Gladbeck: 01.01.2012
Gelsenkirchen: 01.10.2008
Herten: 01.01.2012
Recklinghausen: 01.10.2008
Castrop-Rauxel: 01.01.2012
 Bochum: 01.10.2008
Dortmund: 01.10.2008
Herne: 01.01.2012
 Duisburg: 01.10.2008
Essen: 01.10.2008
Mülheim: 01.10.2008
Oberhausen: 01.10.2008

 

Die Umweltzone erstreckt sich über 850 Quadratkilometer und ist damit eine der größten Umweltzonen Europas. Wo sich die Grenzen der Umweltzone befinden, erfahren Sie auf dem Planungs- und Informationsportal für die Kreise Recklinghausen und Bottrop.

Erlaubte Feinstaubplaketten in der Umweltzone Ruhrgebiet

Zunächst waren noch Fahrzeuge mit roter, gelber und grüner Umweltplakette in der Umweltzone erlaubt. Ein Jahr später wurde dann ein Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge mit roter Schadstoffplakette erteilt. Seit Anfang Juli 2014 dürfen nur noch Fahrzeuge mit grüner Feinstaubplakette die Umweltzone befahren. Mit einer gültigen Ausnahmegenehmigung ist die Einfahrt allerdings auch für Kfz ohne die grüne Umweltplakette erlaubt. Der nordrhein-westfälische Umweltminister Johannes Remmel zieht eine positive Bilanz, denn die Feinstaubwerte sind in den vergangenen Jahren deutlich gesunken.

Anbringen der Umweltplakette

Die Umweltplakette muss gut sichtbar an der Windschutzscheibe des Fahrzeugs angebracht sein. Eine detaillierte Anleitung zur Befestigung der Umweltplakette finden Sie in unserem Videobereich auf Kennzeichenbox.de.

Die Stadt Essen ist Teil der städteübergreifenden Umweltzone Ruhrgebiet.
Bis 1986 war die Zeche in Essen aktiv. Heute gehört das Steinkohlebergwerk zum UNESCO-Weltkulturerbe.

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Bundesweite Ausnahmegenehmigung

Bestimmte Fahrzeuge dürfen in Deutschland ohne Genehmigung in die grüne Zone fahren:

  • mobile Maschinen und Geräte
  • Arbeitsmaschinen
  • land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen
  • zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge
  • Krankenwagen und Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung
  • Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“, „H“ oder „BI“ besitzen
  • Fahrzeuge, die ein Sonderrecht haben, wie z.B. Polizei, Feuerwehr, Straßenbau, Müllabfuhr, Katastrophenschutz etc.
  • nichtdeutsche Militärfahrzeuge von Nichtvertragsstaaten des Nordatlantikpaktes, die im Rahmen der militärischen Zusammenarbeit die Umweltzone befahren müssen
  • von der Bundeswehr beauftragte Fahrzeuge, die aus militärischen Gründen die Umweltzone befahren müssen
  • zivile Fahrzeuge im Auftrag der Bundeswehr für unaufschiebbare Fahrten zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben
  • Fahrzeuge mit Oldtimer- oder 07er-Kennzeichen

Beachten Sie: Neben den bundesweiten, hat jede Stadt indviduelle Ausnahmegenehmigungen, die unter bestimmten Voraussetzungen beantragt werden können. Diese finden Sie auf den jeweiligen Städteportalen.

Quellen

ADAC (Stand: 09.12.2016)

Oberhausen (Stand: 09.12.2016)

Umwelt Bundesamt (Stand: 09.12.2016)