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Im Herbst 2007 wurde die Einführung einer Umweltzone in Stuttgart von der Landesregierung Baden-Württemberg beschlossen. Da die Stadt mit ihrer Kessellage sowieso häufig schlechte Luftwerte verzeichnete, war die Umweltzone nur ein logischer Schluss um die Feinstaubbelastung zu vermindern. Eingeführt wurde die Stuttgarter Zone am 1. März 2008. Doch auch Jahre nach dem Einfahrverbot für Autos mit hohem Schadstoffausstoß ist die positive Wirkung auf die Luftqualität noch nicht ausreichend. Deswegen sollen für die Umweltzone Stuttgart bald schärfere Maßnahmen ergriffen werden!

Die Einführung der Stuttgarter Umweltzone
Die Umweltzone Stuttgart wurde am 1. März 2008 eingeführt. Ab dem 1. Juli 2010 durften Fahrzeuge mit roter Plakette nicht mehr in die Umweltzone und seit dem 1. Januar 2012 ist nur noch Kfz mit grünen Feinstaubplaketten die Einfahrt erlaubt.
Die Umweltzone in Stuttgart
Die Zone in Stuttgart umfasst das gesamte Stadtgebiet mitsamt der 23 Stadtteile. Ausgenommen sind lediglich einige Straßenabschnitte. Dazu gehören:
- die Autobahnen
- ein Teil der Bundesstraße in Obertürkheim
- ein bestimmter Bereich der B 312 im Staddteil Plieningen
Wer also mit dem Auto nach Stuttgart fährt kommt also um die Umweltzone kaum herum.
Ausnahmeregelungen in Stuttgart
Fahrzeuge, die keine oder nur eine rote Umweltplakette bekommen konnten bis Ende 2012 noch Ausnahmegenehmigungen beantragen. Seit dem 1. Januar 2013 werden keine Verlängerungen oder Neuzuteilungen der Genehmigungen mehr ausgestellt.
Verstöße gegen die Umweltplakette
Bei einer unrechtmäßigen Einfahrt in die Stuttgarter Umweltzone müssen Fahrzeughalter mit einem Bußgeld von 80 Euro rechnen.
Zukünftige Entwicklung der Umweltzone Stuttgart
Ab Herbst 2017 sollen verschärfte Regelungen für die Stuttgarter Umweltzone gelten. Besonders am Neckartor und der B14 allgemein werden die Feinstaubgrenzwerte seit Jahren stark überschritten und es müssen Maßnahmen zur Luftreinhaltung ergriffen werden. Das Land plant für Tage mit besonders kritischen Feinstaubwerten ein wechselseitiges Fahrverbot für Kfz mit geraden und ungeraden Nummernschildern.
Ab 11. Januar 2016 führt die Stadt Stuttgart den Feinstaubalarm ein. Dieser wird bei entsprechenden Wetterlagen ausgelöst und dauert mindestens zwei aufeinanderfolgende Tage. Die Autofahrer werden während des Alarms dazu angehalten freiwillig auf den ÖPNV umzusteigen. Verbindliche Vorgaben sollen frühestens 2018 folgen.
Quellen:
Informationen der Stadt Stuttgart zur Feinstaubplakette (Stand: 27.07.2015)
Von 2017 an Fahrverbote gegen die dicke Luft (Artikel der Stuttgarter Zeitung vom 16.07.2015)
Ab Januar wird Alarm ausgelöst (Artikel der Stuttgarter Zeitung vom 29.12.2015)