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Wer mit seinem Fahrzeug in die Umweltzone der Universitätsstadt Ulm einfahren möchte, kann dies nur mit einer grünen Feinstaubplakette tun. Die Umweltzone ist zum 01. Januar 2009 eingerichtet worden. Die durch eine EU-Richtlinie umgesetzte Maßnahme soll die Luft und damit die Lebensqualität in Ballungsräumen erheblich verbessern.

Grenzen der Umweltzone
Wie genau die Grenzen verlaufen, können Sie einer Karte auf der Seite der Stadt Ulm entnehmen.
Schadstoffgruppe ermitteln
Die Emissions-Schlüsselnummer gibt Auskunft darüber, welcher Schadstoffgruppe Ihr Fahrzeug zugeordnet ist und dementsprechend welche Plakette es bekommt. Die Nummer finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I. Die deutschen Prüfgesellschaft DEKRA bietet einen Online-Check an, der die Zuordnung Ihres Kfz zur Schadstoffklasse anbietet. Bekommt Ihr Fahrzeug eine grüne Feinstaubplakette, können Sie diese einfach und bequem online erwerben. Die Plakette wird von innen vorne auf die Windschutzscheibe gut sichtbar, in der Regel unten rechts, angebracht.
Ausnahmegenehmigungen
Generelle Ausnahmen vom Fahrverbot
Bundesweit haben einige Fahrzeuge die Erlaubnis auch ohne gültige Umweltplakette sowie ohne Ausnahmegenehmigung die Umweltzone zu befahren:
- Mobile Maschinen und Geräte
- Arbeitsmaschinen
- Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen
- Zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge
- Kranken- und Arztwagen mit entsprechender Kennzeichung: „Arzt Notfalleinsatz“ (medizinische Betreuung der Bevölkerung)
- Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“, „H“ oder „BI“ besitzen
- Fahrzeuge mit Sonderrecht wie z.B. Polizeiautos, Feuerwehrwagen, Ministerfahrzeuge, Straßenbaufahrzeuge, Müllfahrzeuge, Kfz vom Katastrophenschutz, Fahrzeuge von NATO-Truppen im Falle dringender militärischer Erfordernisse
- Nichtdeutsche Truppen von Nichtvertragsstaaten des Nordatlantikpaktes, die sich im Rahmen der militärischen Zusammenarbeit in Deutschland aufhalten und die Umweltzone aus dringenden militärischen Gründen befahren müssen
- Zivile Fahrzeuge im Auftrag der Bundeswehr für unaufschiebbare Fahrten zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben
- Oldtimer mit „H“ oder „07er-Kennzeichen“ sowie solche, die in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union, einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum oder der Türkei zugelassen sind, sofern sie die Anforderungen erfüllen
Mit einer Ausnahmegenehmigung dürfen auch Fahrzeuge die Umweltzone befahren, die wegen ihrer schlechten Abgas-Norm eigentlich nicht dazu befugt wären. Um eine Genehmigung zu erhalten, muss erstens eine allgemeine und zweitens eine besondere Voraussetzung von Fahrzeug sowie Fahrzeughalter erfüllt sein.
Allgemeine Voraussetzungen
- Fahrzeuge, die nach dem 01.01.1971 und erstmals vor dem 01.11.2017 auf den Halter zugelassen wurden und eine
Nachrüstung technisch nicht möglich ist (Bescheinigung einer Prüforganisation notwendig) - Fahrzeuge mit roter Plakette, die nach dem 01.01.1971 und erstmals vor dem 01.01.2010 auf den Halter zugelassen wurden und eine Nachrüstung technisch ebenfalls nicht möglich ist
- Eine Ersatzbeschaffung ist wirtschaftlich nicht zumutbar
Besondere Voraussetzungen
- Fahrzeuge, die aufgrund öffentlichen Interesses die Umweltzone befahren müssen
- Kfz, die für Fahrten von und zu bestimmten Einrichtungen genutzt werden, aufgrund von unaufschiebbarer Einzelinteressen
- Notwendige Arztbesuche
- Fahrten von Schichtdienstleistenden
- Aufrechterhaltung von Fertigungs- und Produktionsprozessen (z.B. Belieferung und Entsorgung von Baustellen)
- Einzelfahrten aus speziellen Anlässen
- Personen mit Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „G“, mit orangefarbenem Parkausweis für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen
Den Antrag für eine Ausnahmegenehmigung können Sie bei den Bürgerdiensten der Stadt Ulm stellen. Die Ausnahmegenehmigung kann maximal für ein Jahr erteilt werden. Sie muss bei jeder Fahrt in die Umweltzone mitgeführt werden und beim Parken gut sichtbar im Innenraum des Fahrzeugs vorne auf der Ablage liegen.
Quellen
Stadt Ulm (Stand: 21.11.2017)